Mustervertrag Wohnraumpflege

Zwischen

 

Name, Vorname

 

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

 

 

 (im folgenden Auftraggeber genannt)

 

und

 

Haus & Tier Overath

Corina Roos

Küstriner Str. 8

51491 Overath

Telefon: 02206/9079199

Telefax: 02206/9079210
Mobil: 0172/5158874
E-Mail: corina.roos79@googlemail.com
Internet: www.haus-und-tier-overath.de
(im folgenden Auftragnehmerin genannt)

 

 

wird dieser Vertrag über folgende Dienstleistungen abgeschlossen:

 

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:

Auflistung durchzuführende Arbeiten

Die Tage und die Stunden werden von den beiden Vertragspartnern individuell festgelegt. Die Stunden werden schriftlich festgehalten und von dem Auftraggeber gegengezeichnet. Die Auftragnehmerin erstellt anhand dieses Stundenzettels monatlich eine Rechnung. Den Betrag überweist der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen auf das folgende Konto:

Corina Roos

Konto: 325556491

BLZ: 37050299

IBAN: DE 85 3705 0299 0325 5564 91

SWIFT-BIC: COKSDE33

Kreissparkasse Köln

 

Bezeichnung des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile oder Räumlichkeiten in denen die Dienstleistungen durchgeführt werden 

Zwischen den Vertragspartnern wurde ein Stundenlohn von xx  Euro vereinbart. Zuzüglich wird eine Anfahrtpauschale von xx EUR/Tag berechnet. 

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt am Datum

Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

§ 3 Art und Umfang der Leistungen

Die Auftragnehmerin oder eine ausdrücklich von ihr legitimierten Person verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

Die Auftragnehmerin oder eine ausdrücklich von ihr legitimierten Person führt die Arbeiten persönlich durch. Vertretungspersonen werden persönlich vorgestellt.

Personen, die die Auftragnehmerin nicht mit der Ausführung von Dienstleistungen betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden. Die Auftragnehmerin haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch sie in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftraggeber die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Behandlungsmittel.

§ 4 Zusätzliche Leistungen

Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen oder Zusatzaufträge, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

§ 5 Auftragserfüllung

Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wieder kehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels

muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsbelegung innerhalb von 10 Tagen.

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Auftragnehmerin.

Kommt der Auftraggeber der Aufforderung der Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichende Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

§ 6 Überlassene Schlüssel

Die Auftragnehmerin hat vom Auftraggeber  x   Schlüssel erhalten

 

§ 7 Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die der Auftragnehmerin nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Auftragnehmerin haftet bei Schlüsselverlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schlüsselverlust setzt eine Regulierung durch den Versicherer beispielsweise voraus, dass zum Schadenzeitpunkt eine vollständige Schließanlage,

ein Schließplan, ein korrektes Schlüsselbuch sowie eine Schließanlage, die zum Schadenzeitpunkt noch einen Zeitwert hat, vorhanden ist.

 

§ 8 Änderung des Vertrags

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers.

 

Datum: 14.10.2014