Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus & Tier Overath

Corina Roos

Küstriner Str. 8

51491 Overath

Stand Januar 2014

1. Gegenstand des Vertrags

Die Leistungen von Haus & Tier Overath (Auftragnehmerin) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten mit der Auftragserteilung bzw. der Entgegennahme der Leistung als angenommen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden (Auftraggeber) vertraglich getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Alle für die Auftragnehmerin bestimmten Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse der Auftragnehmerin zu richten.

Die Auftragnehmerin hat bei der Haus- und Tierbetreuung für die gesamte Dauer des Auftrags uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder einer ausdrücklich von ihm legitimierten Person. Dies kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden. Die Auftragnehmerin gewährt keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes, Pflanzen und Tiere zu sichern.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Tiere liebevoll, mit größter Sorgfalt, unter Berücksichtigung der artgerechten Haltung und der Beachtung des Tierschutzgesetzes zu betreuen.

Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Auftragnehmerin berechtigt Polizei, Feuerwehr, oder Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

Zur Durchführung des Auftrages notwendige Hilfsmittel, wie Tierfutter, Pflanzendünger, Gartengeräte etc. sind zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen der Situation entsprechenden Pauschalbetrag hinterlassen. Nach Ende des Einsatzes wird hierüber abgerechnet. Sollte für anvertraute Tiere nicht ausreichend Futter durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt dieses zu liefern. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt die Auftragnehmerin auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselabgabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel. Zugang zu den anvertrauten Räumen haben während Abwesenheit nur die Auftragnehmerin. Sollten nachträglich Änderungen bei zutrittsberechtigen Personen auftreten, sind alle Vertragsparteien verpflichtet dies unverzüglich zu melden.

 

2. Gesundheit/ Verhalten/Krankheit/Ableben des Tieres

Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass sein(e) Tier(e) gesund, nicht gefährlich und frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer alle charakterlichen, gesundheitlichen und körperlichen Eigenschaften des/der  Tiere(s) mitzuteilen. Er verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres ( Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden in vollem Umfang. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, auffällige, beißwütige Tiere nicht zu betreuen. Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist die Auftragnehmerin berechtigt, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Tierarztkosten übernimmt der Auftraggeber. Für eintretende gesundheitliche Schäden oder schlimmstenfalls das Ableben des Tieres übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Es erfolgt kein Ersatz durch die Auftragnehmerin.

3. Erreichbarkeit

Der Auftraggeber hinterlässt eine Telefonnummer, unter der er während seiner Abwesenheit zu erreichen ist oder benennt eine Ansprechpartner vor Ort für den Notfall.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Tier vom Auftragnehmer in einem Tierheim oder anderweitig artgerecht untergebracht werden kann

  • wenn er sein Tier nicht mehr abholt (ohne eine Vertragsverlängerung)

  • wenn das Tier zur Gefahr für den Auftragnehmer oder die Allgemeinheit wird und der Auftraggeber nicht erreichbar ist.

 

 

Die entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber.

4.Änderungen

Sollten sich zwischenzeitlich für die Durchführung des Auftrages wichtige Änderungen (z.B. Tierarztwechsel etc.) ergeben haben, muss dies der Auftraggeber der Auftragnehmerin mitteilen.

5. Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung persönlicher Daten.

6. Haftung

Haus & Tier Overath haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

7. Haftungsausschluss:

Krankheit, Verletzung oder Ableben des Tieres während der Betreuungszeit sind nicht versicherbar. Ebenso ist der Verlust des Tieres durch Entlaufen / Entfliegen, sowie Verletzungen oder Tod des Tieres durch einen vom Auftragnehmer verschuldeten Verkehrsunfall nicht versicherbar. Die Auftragnehmerin übernimmt daher für diese Fälle keinerlei Haftung. Sie ist jedoch selbstverständlich bemüht, die ihr aufgetragenen Leistungen sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erbringen.

Haus- und Tierbetreuung haftet ferner nicht für vom Auftraggeber falsch oder unvollständig gemachte Angaben und daraus resultierende Folgen.

Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden und / oder unzugänglich sein. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

Unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung sind eventuell entstandene Schäden gemeinsam vom Auftraggeber und der Auftragnehmerin festzustellen. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme der Auftragnehmerin anzuzeigen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist die Auftragnehmerin von jeder Haftung befreit.

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Schneeräumung) des Auftraggebers/Hauseigentümers. Auch bei der Beauftragung einer Hausbetreuung wird diese Haftung generell ausgeschlossen.

 8. Rechnung

Rechnungsbeträge zur Tier- und Hausbetreuung sind am Ende des Betreuungszeitraumes per Überweisung zu begleichen.

9. Wertgegenstände

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. Für Verluste haftet der Auftragnehmerin nicht.

10. Angebot

Die Angebote von Haus & Tier Overath sind freibleibend und unverbindlich. Weitere Vereinbarungen bzw. im Preis enthaltene Leistungen bedürfen der schriftlichen Form. Sonstige zusätzliche Leistungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden

11. Preise

Soweit nichts anderes angegeben, ist Haus & Tier Overath an die in Ihren Angeboten genannten Preise gebunden. Sondervereinbarungen sind ebenfalls schriftlich festzulegen.

12. Rücktrittsrecht

Die Auftragnehmerin hat das Recht Aufträge ohne Begründung abzulehnen.

Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B., Unsauberkeit des/der Tiere(s) oder im Haushalt des Auftraggebers, Unehrlichkeit bei den Vertragsangaben, unzumutbares Verhalten einer beider Vertragsparteien oder Nichtbezahlen der anteiligen Betreuungskosten kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

Bei Rücktritt, Stornierung oder Kündigung der Buchung bzw. des Vertrages weniger als 7 Tage vor Vertragsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Summe erhoben.(50% bis 24 Stunden vor Rücktritt)

Änderungen, Zeitverschiebungen u.a. im Rahmen des Vertrages sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Besonderer Gerichtsstand ist gemäß §29 ZPO der Erfüllungsort.

14. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelesen und akzeptiert zu haben. Eine Kopie der AGB wurde dem Auftragnehmer mit diesem Vertrag ausgehändigt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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